Seit 1999 ist der Beruf „Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut/in“ gesetzlich geschützt und bedarf, so wie es bei allen anderen Ärzten auch gefordert wird, einer staatlichen Zulassung zur Heilsausübung (Approbation), welche eine langjährige Ausbildung in einem wissenschaftlich fundierten Psychotherapierichtlinienverfahren erfordert.
Kostenübernahme
Die Kosten für Psychotherapiestunden werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse abklären, unter welchen Bedingungen eine psychotherapeutische Behandlung erstattet wird.
Warum eine Psychotherapie machen?
Es gibt Tage und Situationen, in denen einfach alles schiefläuft und vieles einfach nicht mehr klappt. Man fühlt sich schlecht und unglücklich. Oder man ist total unzufrieden, auf einmal klappt gar nichts mehr und keiner weiß warum. Wenn das sehr häufig passiert und einem die Ideen für Lösungen ausgehen, dann kann eine Psychotherapie weiterhelfen.
Ablauf einer Psychotherapie
- 5 probatorische Sitzungen
- Leistungsdiagnostik
- emotionale Diagnostik
- Familiendiagnostik
- Entwicklung eines Störungsmodells
- Therapieplanung
- Kurzzeittherapie: 24 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen/jungen Erwachsenen plus 5 Stunden mit den Eltern/ näheren Bezugspersonen
- Langzeittherapie: 45 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen/jungen Erwachsenen plus 11 Stunden mit den Eltern/ näheren Bezugspersonen
- Die Therapietermine finden in der Regel wöchentlichstatt und haben eine Dauer von 50 Minuten
Was sollte zum Erstgespräch mitgebracht werden?
- Zu einem Erstgespräch sollten am besten beide Eltern bzw. näheren Bezugsperson in Begleitung des Kindes/Jugendlichen erscheinen.
- Dazu sollte folgendes mitgebracht werden: Krankenversichertenkarte – Schulzeugnisse – Bei Patienten ab 18 Jahren einen Überweisungsschein